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Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen der Firma W. Haldenwanger, Technische Keramik GmbH & Co. KG, im folgenden –Auftraggeber - genannt, gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich anerkannt werden.

2. Bestellung und Auftragsbestätigung
Die Bestellung des Auftraggebers gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer dieser nicht binnen zwei Wochen nach deren Absendung widerspricht.
Jede Änderung gegenüber früheren Lieferungen, Angebots- oder Katalogangaben hat der Auftragnehmer vor Annahme der Bestellung schriftlich mitzuteilen.

3. Lieferfrist
Die in der Bestellung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind für den Auftragnehmer verbindlich.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu.
Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich per E-mail oder Fax Grund und Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Der Auftraggeber kann zum Ausgleich jeder Verzögerung verlangen, dass der Auftragnehmer ohne Aufpreis die schnellstmögliche Versandart wählt.
Wird der vereinbarte Liefer- und Leistungstermin aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, für jede angefangene Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 1%, höchstens jedoch von 10% des jeweiligen Bestell- bzw. Abrufswertes zu verlangen.

4. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen
Der vom Auftraggeber in der Bestellung genannte Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Preiserhöhungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gültig. Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen bleibt vorbehalten.
Rechnungen des Auftragnehmers haben die vom Auftraggeber angegebene Bestellnummer auszuweisen.
Soweit der Auftragnehmer Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung den Eingang dieser Unterlagen beim Auftraggeber voraus. Spätestens mit der Rechnung hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber geforderten Ursprungsnachweise vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Entsprechendes gilt für umsatzsteuerrechtliche Nachweise bei auslands- und innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen.
Der Auftraggeber zahlt innerhalb von zehn Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Auftragnehmer und Rechnungserhalt mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Dies gilt nicht, wenn abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Auftraggebers, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

5. Eigentum
Alle Unterlagen, sowie das darin verkörperte Know-How, die zum Angebot oder zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum des Auftraggebers, der sich alle Urheberrechte vorbehält. Die Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers nicht gestattet. Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind alle Unterlagen unverzüglich an den Auftraggeber zurückzusenden.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werkzeuge dürfen vom Auftragnehmer ausschließlich für die vom Auftraggeber bestellten Waren eingesetzt werden und hat diese nach Erfüllung des Vertrags unverzüglich auf eigene Kosten an den Auftraggeber zurückzugeben.

6. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften des Auftraggebers und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten.
Versandanzeigen und Lieferscheine müssen die Bestellnummer des Auftraggebers sowie das Gewicht und die Art der Verpackung angeben.
Anlieferung erfolgt Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

7. Gewährleistung/Haftung
Wird der Auftraggeber auf Grund Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder eines Produktschadens, für den der Auftragnehmer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche freizustellen.
Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl durch Auftraggeber kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. Bei Eilbedürftigkeit ist der Auftraggeber befugt, die Mängel selbst auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt drei Jahre ab Lieferung.

8. Sonstiges
Der Auftragnehmer hat den Vertragsschluss vertraulich zu behandeln und darf mit diesem Auftrag nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers als Referenzauftrag werben.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn seine Lieferung/Leistung ganz oder zum Teil Import- oder Exportbeschränkungen nach deutschem oder sonstigem Recht unterliegt.
Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist die Einsatzstelle, für die Zahlungen ist dies der Sitz des Auftraggebers.
Soweit diese Einkaufsbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen verbindlich.
 

Stand 17.06.2010

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About MTC Haldenwanger

Haldenwanger ist ein Unternehmen der Morgan Technical Ceramics Gruppe, welche zur Morgan Crucible Company plc gehört. Morgan Technical Ceramics fertigt eine große Bandbreite an keramischen Produkten einschließlich metallkeramische Verbindungen und DLC (Diamond Like Carbon) coatings. Unsere Niederlassungen befinden sich in USA, Europa, Asien und Australien.

The Morgan Crucible Company plc is registered in England
Registered office at Quadrant, 55-57 High Street, Windsor, Berkshire, SL4 1LP. Company number: 286773.